Satzung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Aryob Zazai Sozial- und Kulturverein. Er ist in das Vereinsregister eingetragen (VR 25880) und führt den Zusatz „e.V.". Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Zweck ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung der Hilfe für Geflüchtete und die Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Personen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Organisation von Familiennachmittagen, interkulturellen Begegnungstagen und Nachbarschaftsfesten
- Aufführungen, Workshops und Ausstellungen zu afghanischer Kunst, Musik, Literatur und Küche
- Seminare zu Demokratie, Gleichberechtigung und gesellschaftlicher Vielfalt
- Unterstützung bei Erziehung, Bildung und Behördengängen
- Selbsthilfegruppen, Nachhilfeprogramme und Schulpatenschaften
- Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses
- Beratung und Begleitung von Geflüchteten und Migranten
- Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Personen durch Sach- und Geldleistungen
- Durchführung von Sprachkursen und Bildungsangeboten
- Vernetzung mit anderen Organisationen und Institutionen zur Erreichung der Vereinszwecke
§ 3 Finanzierung
Der Verein finanziert sich über Spenden, öffentliche Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Aufnahme ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Der Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen; die Ablehnung ist zu begründen.
Den Mitgliedsantrag können Sie bequem online über unser Mitgliedschaftsformular stellen.
§ 5 Beendigung
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären und kann zum Ende eines jeden Monats erfolgen.
§ 6 Rechte und Pflichten
Jedes Mitglied hat das Recht zur Teilnahme an Veranstaltungen sowie gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern.
§ 7 Ehrenmitgliedschaft und Konvent
Aus den Reihen der Mitglieder werden mindestens 5 und bis zu 15 Ehrenmitglieder durch die Mitgliederversammlung ernannt. Diese bilden den Konvent, der den Vorstand wählt, den Jahresbericht entgegennimmt und die Geschäftsordnung formuliert.
§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und werden vom Konvent für zwei Jahre gewählt.
§ 9 Die Mitgliederversammlung
Zuständig für Satzungsänderungen, Genehmigung der Geschäftsordnung, endgültige Entscheidung über abgelehnte Mitgliedschaftsanträge und die Auflösung des Vereins. Einberufung schriftlich mit zwei Wochen Frist, mindestens alle zwei Jahre. Virtuelle Versammlungen sind zulässig.
§ 10 Beschlussfassung
Die Versammlung ist beschlussfähig bei mindestens einem Drittel der Mitglieder. Satzungsänderungen erfordern Dreiviertelmehrheit. Über Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen.
§ 11 Auflösung
Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts zwecks Förderung der Hilfe für Geflüchtete.
§ 12 Miteinander
Alle Mitglieder verpflichten sich, bei Unstimmigkeiten eine friedliche und freundschaftliche Lösung zu suchen. Dazu wird kurzfristig mindestens ein ergebnisoffenes Gespräch geführt.